Roman Polanski Verhaftung – Sex, Drugs and Gefängnis

Polanski mit Ehefrau Sharon Tate

Polanski und Tate

Der Fall dürfte in den letzten Tagen/Wochen genug durch die Medien gegangen sein. Es ist demnach nicht nötig, hier nochmal den Fall groß auszuführen: Berühmter Regisseur Roman Polanski wird in der Schweiz festgenommen, weil er vor ca. 30 Jahren mit der 13-jährigen Samantha Geimer geschlafen hat.

Es gibt einige Punkte die für und andere, die gegen die Verhaftung sprechen. Zunächst einmal: Prominentenbonus kann und darf es nicht geben. Nur weil einer gute Filme macht (Tanz der Vampire, Rosemaries Baby, Der Pianist u.a.), wiegen seine Verbrechen nicht mehr oder weniger schwer. Ich betone das auch aufgrund des Kommentars vom vorherigen Beitrag: Klar, die Popularität von Polanski sorgt für Aufmerksamkeit, hat aber mit meiner Meinung zum Fall nichts zu schaffen.

Zweitens: Auch die persönlichen Schicksalsschläge des Täters (KZ-Flüchtling, Ermordung seiner schwangeren Ehefrau Sharon Tate durch Charles Manson und Co.) können nicht als Entschuldigung herangezogen werden. Es ist mitnichten so, als das Polanski unter irgendeiner psychologischen Störung leiden würde die ihn veranlasst, auf kleine Kinder zu stehen.

Drittens: Dass der Zugriff ausgerechnet jetzt stattfindet, wo Polanski oft genug offen in der Schweiz und Co. gelebt hat, mag juristisch ziemlich merkwürdig sein, aber kann jawohl kaum gegen die Verhaftung sprechen, hat sogar gar nichts mit dem Fall zu tun. Nur weil ich z.B. warum auch immer einen Mörder 5 Jahre nicht verhafte ist er doch nicht plötzlich unschuldig.

Und trotzdem bin ich gegen die Verhaftung.

Zum einen ist es nicht so, dass Polanski mit einem 5-jährigen geschlafen hätte. Selbstverständlich zählen 13 Jahre noch zur Minderjährigkeit, aber man nähert sich da zumindest einem Grenzbereich, auf jeden Fall der Pubertät. Offensichtlich steht Polanski nicht wie ein Pädophiler einfach auf kleine Kinder, war und ist glücklich verheiratet und sonst nie in ähnlichen Fällen aufgefallen. Das Ganze ist in den wilden 70ern passiert (sexuelle Revolution, Drogen) und nachweislich waren in diesem Fall auch illegale Substanzen im Spiel. Das soll keine Verharmlosung sein, sollte aber auch nicht außer Acht gelassen werden.

Samantha_Geimer_13_1408

Samantah Geimer

Sex mit Minderjährigen gilt in Kalifornien automatisch als Vergewaltigung. Das Opfer hat nach eigener Aussage Polanski gesagt, dass es nicht mit ihm schlafen wolle. Er habe sie sogar mit entsprechenden Substanzen gefügig gemacht. Unter diesen Aspekten war es natürlich falsch, was Polanski getan hat, keine Frage. Zumal sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm stand (ihre Mutter hatte sie zu Polanski gebracht damit dieser Fotos von ihr schieße), war in dieser fremden Villa und wollte nach Hause. Ich behaupte: Polanski war sich des Missbrauchs unzureichend bewusst. Er sah eine ziemlich junge, attraktive Frau und wollte mit ihr schlafen. Das „Gefügigmachen“ mit Drogen und/oder Alkohol, ich weiß nicht wie üblich das in diesen Kreisen war, es hatte aber wohl kaum etwas mit ihrem Alter zu tun. Der Fall zeigt klar die Gefahren der Selbstberauschung bei zu viel Macht, Erfolg und Einfluss.

Kein sehr positives Licht auf die geklärte Darstellung des Falles wirft übrigens die Behauptung, die Mutter des Opfers hätte zunächst Polanski um einen Millionenbetrag erpressen wollen bevor sie zur Polizei ging.

Dann ist da die Sache mit der Verjährung. Im letzten Spiegel wurde der sog. Rechtsfrieden erwähnt, sinngemäß: Irgendwann muss man die Dinge einmal ruhen lassen. Das Opfer ist inzwischen in ihren 40ern, glücklich verheiratet, hat 3 Kinder. Es hat keine bleibenden Schäden erlitten, Polanski verziehen und sogar selbst beantragt, dass das Verfahren gegen ihn endlich eingestellt werde. Die Frage ist: Wem nützt es etwas, wenn Polanski nun eingesperrt wird? Er selbst ist nie wieder negativ auffällig geworden, stellt also offensichtlich keine Gefahr für seine Umwelt dar. Das Opfer bekommt keine Genugtuung, im Gegenteil. Es leidet nach eigener Aussage unter dem Wiederaufrollen des Falles.

Im Spiegel wird die Frage gestellt, wieso man bei der Verhaftung von pädophilen Priestern applaudiert, sich aber bei Polanski aufregt. Die Gründe für die Aufregung sind sicherlich häufig falsch (toller Regisseur), aber hier verging sich eben kein krankhafter Mensch im besonderen Vertrauensverhältnis an kleinen Jungs sondern es schlief ein Regisseur in zu großer Ausschweifung seines Lebensstils mit einer zu jungen Frau. Das sollte man nicht unterstützen, aber auch nicht einfach gleichsetzen.

Hat Polanski etwas falsch gemacht? Sicherlich. Ist seine Verhaftung unter den Umständen des Falls jetzt angemessen? Nein. Beiden Betroffenen wird hier Leid angetan, ohne dass noch ein öffentliches Interesse bestanden hätte. Ein Argument für die Verhaftung könnte sein, dass der Fall sonst ein schlechtes Beispiel sein könnte und Pädophile glauben könnten, man könnte mit solch einem Verhalten davon kommen. Aber wie akut wäre dies nach über 30 Jahren, wenn die Verhaftung den Fall nun nicht wieder in die Schlagzeilen gebracht hätte?

  • http://www.wolfgang-ruge.name Wolfgang Ruge

    Wem nützt es etwas, wenn Polanski nun eingesperrt wird? Er selbst ist nie wieder negativ auffällig geworden, stellt also offensichtlich keine Gefahr für seine Umwelt dar. Das Opfer bekommt keine Genugtuung, im Gegenteil. Es leidet nach eigener Aussage unter dem Wiederaufrollen des Falles.

    Wem es nutzt? Dem Glauben an die Gerechtigkeit des Rechtsystems. Du sagst es im letzten Satz selbst: Es wäre fatal, wenn das Verhalten, das Polanski an den Tag gelegt hat, toliert und somit indirekt für legitim erklärt werden würde. Die Tatsache, dass die Diskussion überhaupt geführt wird, finde ich schon grausam, betrachten wir den Fall mal ohne den Namen:
    Ein Mann, der ein 13jähriges Mädchen mit Drogen gefügig gemacht hat und der sexuellen Vergewaltigung für schuldig befunden wurde, wird nach jahrelanger Flucht geschnappt.
    Sei ehrlich: Bei jedem anderen Menschen würden wir nicht die Tatsache der Verhaftung diskutieren, sondern uns nur fragen, wieso das nicht früher geschehen ist.

    Die Frage ob ihm das Opfer verziehen hat, ist – juristisch gesehen – nebenbei vollkommen unerheblich. Unser Rechtsystem und soziales Zusammenleben funktioniert, weil wir dem Nationalstaat und seiner Judikative die ALLEINIGE Macht einräumen darüber zu entscheiden, was Recht und Unrecht ist. Wer die Macht des Staates über das Gesetz anzweifelt handelt in Selbstjustiz.

  • tomhartig

    Die Frage ist, ob man unser Rechtssystem gerade unter diesen Umständen einfach kritiklos gegenüber stehen muss. Ganz zu schweigen davon, dass in Kalifornien andere Gesetzmäßigkeiten gelten als in Deutschland oder der Schweiz (was in diesem Fall entscheidend ist was die mögliche Auslieferung angeht). Mir geht es nicht darum, ob juristische Regeln befolgt werden, sondern, ob sie in diesem Fall Sinn machen. Ich will hier nicht gleich den Revoluzzer raushängen lassen, aber die Macht des Staates sollte auch immer wieder mal hinterfragt werden.

    Zu dem Ohne-Namen-Argument: Was sagt uns das denn? Eben dass auch die Fälle ohne Berühmtheiten vielleicht nicht immer so einfach liegen, wie sie z.B. gerade von dir in wenige Punkte zusammengerafft dargestellt werden. Bei den Worten Kindesmissbrauch schalten viele sofort ab und interessieren sich gar nicht mehr für die konkreten Umstände der Tat, beispielsweise der Tatsache, das Pädophilie i.d.R. eine Krankheit ist (auch wenn das in diesem Fall m.E. nicht zutrifft, da Polanski nicht aus pädophilen Gründen Sex hatte).

    Leute nur zum Exempel zu bestrafen (“Böse Kinderficker, guckt mal, den Polanski sperren wir auch ein”) ist auch nicht der richtige Weg. Wieviele Exempel braucht es denn da? Also entweder knallhart alle bestrafen, egal wie die Lage ausschaut, oder einige wenige, am besten berühmte ungerecht behandeln gegenüber anderen, die dann nicht unters Exempel fallen? Ich halte diese Vorbildwirkung für äußerst übertrieben.

  • http://www.wolfgang-ruge.name Wolfgang Ruge

    Die Frage nach Pädophilie ist eine ganz andere. Polanksi ist nich pädophil. Aber ein großteil der Kindesmissbräuche wird nicht von Pädophilen begangen, die Täter nehmen nur Kinder, weil diese sich leichter zu Handlungen zwingen lassen. In der TAZ und der ZEIT schwirrten vor kurzem eine Zahl herum, dass die Anteil der Pädophilen unter denen, die sich des Kindesmissbrauchs schuldig machen, unter 10% liegt. Also mir ist durchaus bewusst, dass der Fall nicht so einfach liegt, deshalb habe ich den Begriff nicht reingebracht.

    Aber du sagst, der Fall liegt nicht einfach? Naja. Ein Mann hat gegen den ausdrücklichen Wunsch des minderjährigen Opfers dieses zu sexuellen Handlungen vollführt. Das ist nichts uneindeutig. Der Fall liegt einfach. Mann kann unter den gegebenen Umständen darüber diskutieren, ob eine Strafminderung angebracht erscheint, oder ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, da er ja keine Gefahr für die öffentlichkeit darstellt…

    Wir diskutieren hier aber nicht, ob das Urteil damals richtig war, oder ob die Strafe, die ihm blüht angemessen ist. Das berührt aber nicht die Frage, ob die Verhaftung eines gesuchten Straftäters rechtens ist. Und Unabhängig von der Frage der Vorbildfunktion, oder des Exempells geht es hier um die Frage: “Gleiches Recht für alle oder Sonderrechte für Prominente?”.

  • tomhartig

    Nun, zumindest umfasst der Begriff “minderjährig” schonmal eine große Altersspanne. Wie bereits gesagt sollte man zumindest berücksichtigen, dass 13 (oder wie gern angeführt wird, wenn auch stark verharmlosend klingend: “fast” 14) etwas anderes ist als z.B. 5. Klar ebenso illegal und auch moralisch nicht richtig, aber bedenkt man das Sex zwischen ungefähr Gleichaltrigen im Alter von 13 zumindest heutzutage keine Seltenheit mehr ist, ist allein der Altersunterschied kein alleiniger Grund mehr einfach zu pauschalisieren: Sex mit Minderjähriger, Bamm, krankes Schwein. Ich kenne genügend Fälle aus meinem eigenen Umfeld wo das (im gegenseitigen Einvernehmen) stattgefunden hat, illegal ist, aber trotzdem okay ist. Allerdings zeigt uns der Fall auch klar, warum solche Gesetze notwendig sind, das ist richtig. Eben weil eine 13jährige meist noch nicht in ihrer persönlichen Entwicklung gefestigt genug ist, einer älteren Autorität klar ihren Willen zu verdeutlichen. Wie gern wird von Vergewaltigern das Argument angeführt: “Sie hat sich ja nicht gewehrt.” Deswegen sag ich ja auch es war falsch.

    Für mich geht es wie gesagt keinesfalls um die Frage “Sonderrechte für Prominente”. Der Prominentenstatus führt nur dazu, dass die Fakten des Falls prominenter bekannt sind und ich das Thema überhaupt mal angesprochen habe.

    Stichwort ist für mich der genannte Rechtsfrieden. Bei einer schnellen Abhandlung der ganzen Geschichte damals hätte ich nichts gegen, sagen wir mal pauschal 1-2 Jahre Haft gesagt. Die Diskussion dreht sich doch eigentlich nur um die beiden Pole: Prinzipiell handeln oder zweckmäßig handeln? Und den einzigen Zweck einer Verhaftung zu den jetzigen Umständen sehe ich in dem Selbstzweck, den Gesetzen genüge zu tun. Dessen eigentlicher Sinn hier nicht mehr erfüllt wird. Das Opfer selbst sagt, der juristische Rummel wäre für sie viel schlimmer als die eigentliche Tat.

  • Eva Ewen

    Meines erachtens geht es um nichts anderes als die Gleichbehandlung eines Prominenten mit “Jedermann”. Lt. des vorletzten Spiegels (Nr.21)ist das Hauptargument von Polanskis Anwälten das, das die Strafe schon abgesessen wäre, da es einen Deal zwischen allen Prozessbeteiligten gegeben hat der besagt, das mit den 42 Tagen die Polanski eben bereits in Haft war, die Tat komplett gesühnt sei. Und nur weil der Richter im letzten Moment einen Rückzieher gemacht hätte wäre der Deal dann doch nicht zustande gekommen. Das ist natürlich schon ein Widerspruch an sich, weil sagt ja wohl klar aus dass der Deal eben nicht rechtskräftig geworden ist. Aber worum es eigentlich dabei geht, ist doch, dass es bei einem unbekannten niemals überhaupt einen solchen Deal gegeben hätte. Er wäre sofort zu der vom Gesetz vorgesehen Strafe verurteilt worden. Und diese liegt soweit ich weiß sogar in Deutschland bei mindestens 6 Monaten bis bis zu 10 Jahren.
    Ob die Strafe “zweckmäßig” ist, ist natürlich eine ganz andere Frage! In dem Fall sicher eher nicht. Und natürlich wäre ich auch dafür dass das grundsätzlich im Vordergrund stehen sollte. Aber dann eben auch bei allen. Und ich glaube erlich gesagt kaum, dass die Schweiz bei einem Unbekannten so lange prüfen und untersuchen würde ehe sie diesen ausliefern würde.

  • Anonymous

    1.) Zitat: “Er sah eine ziemlich junge, attraktive Frau und wollte mit ihr schlafen” ???? Das Opfer war ein 13jähriges Mädchen, keine Frau…

    2.) Zitat: “Das „Gefügigmachen“ mit Drogen und/oder Alkohol, ich weiß nicht wie üblich das in diesen Kreisen war, es hatte aber wohl kaum etwas mit ihrem Alter zu tun”

    Das kann man so nicht sagen, da diese Aussage impliziert, dass Polanski prinzipiell zB auch seine Ehefrau ohne ihr Wissen mit Drogen betäubt hat, um mit ihr zu schlafen. Sehr unwahrscheinlich.

    Bezüglich aller weiterer Denkfehler und Beschönigungen und Definitionsfehler zitiere ich J.Haeusler aus “spreeblick”:

    Thomas Urban spricht in der Süddeutschen Zeitung von dem „32 Jahre zurückliegenden Fall von Verführung einer Minderjährigen“ und man möchte ihm diesen Satz um die Ohren hauen, stellt er doch genau die Art und Weise dar, wie Vergewaltigungen und der sexuelle Missbrauch von Kindern immer wieder von der männliche Zeugenaussage des Opfers. Das Mädchen war 1977, also zum Zeitpunkt der Tat, 13 Jahre, Roman Polanski 44 Jahre alt (Polanski gab damals vor Gericht an, das Alter des Mädchens gekannt zu haben).
    Nach dieser Aussage hat Polanski dem Mädchen zunächst Alkohol und Drogen gegeben, sie dann zu Nacktfotos überredet, ist ihrem Wunsch, sie nach Hause zu bringen nicht nachgekommen (ihrer Mutter hat er am Telefon gesagt, er würde sie etwas später bringen), hat sie gefragt, ob sie die Pille nähme und wann sie ihre letzte Periode hatte. Danach hatte er trotz ihrer Ablehnung vaginalen Geschlechtsverkehr und — ebenfalls trotz mehrfachem „Nein“ — Analverkehr mit dem Mädchen.
    Mag sein, dass manche Männer solche Vorfälle als „Verführung“ bezeichnen. Männer vielleicht, denen es ähnlich wie Roman Polanski geht, der in einem Interview, das er 1979 (dem Jahr seiner Flucht vor der US-Justiz) dem Autor Martin Amis für das britische Magazin Tatler gab, zu dem Fall meint:
    Wissen Sie, wenn ich jemanden getötet hätte, dann wäre das viel weniger reizvoll für die Presse gewesen. Aber … wissen Sie … Ficken und die jungen Mädchen. Richter wollen junge Mädchen ficken. Die Geschworenen wollen junge Mädchen ficken. Alle wollen junge Mädchen ficken.

  • http://www.moosbett.de Tom Hartig

    zu 1) Ja, eventuell sind hier die Begrifflichkeiten wichtig. Mir ging es darum, seine Perspektive erahnen zu können. Ich will nur dieser Verwischung zur Grenze von Pädophilie deutlich machen, die ja auch Sendungen wie “Tatort Internet” so dämlich betrieben haben. Polanski scheint nicht den Eindruck zu machen, mit Kindern schlafen zu wollen (wie es Pädophile tun, das bezieht sich auf ein Alter unter der Pubertät). Ich habe ja geschrieben, dass Polanski hier seine Machtposition, auch aufgrund seines eigenen Alters ausgenutzt hat. Aber sich von einer 13jährigen sexuell angezogen zu fühlen würde man einem 14jährigen ja beispielsweise auch nicht vorwerfen. Polanski spricht das in dem o.g. Interview ja an. Er verkennt dabei bloß, dass “Wollen” und “Tun” zwei Paar Schuhe sind.
    zu 2) Ich finde nicht, dass es das impliziert. Ich habe selbst zu dieser Zeit nicht gelebt und nicht in diesen Kreisen. Aber was man so hört waren die Grenzen doch ziemlich schwammig, was für Substanzen man so konsumiert, anderen gibt um “lockerer” zu werden etc. Und wenn man das “ohne ihr Wissen” wegnimmt, gehe ich jede Wette ein dass das Ehepaar häufiger auf Drogen war. Wie gesagt, Polanski hat das Geimer offensichtlich aufgedrängt indem er seine Macht über ein junges Mädchen ausgenutzt hat. Was ganz klar falsch ist.

    Und nein, ich würde so etwas nie im Leben “Verführung” nennen oder beschönigen wollen. Ich mag es auch nicht überhaupt Argumente FÜR einen Verurteilten in einem Missbrauchsprozess ausführen zu müssen. Mir geht nur so eine simple schwarz/weiß-Färberei auf den Geist. Siehe meine anderen Kommentarantworten: Natürlich wär ich für eine Haft gewesen. Es handelt sich klar um den Missbrauch einer Minderjährigen. Die Frage allein ist: Sollte er jetzt noch eingebuchtet werden obwohl es gegen den Willen des Opfers ist, ja ihr sogar schadet und neues Leid antut.